Honorar, Verrechnung & Rückerstattung

Kosten

unsere Honorarordnung

Unsere Honorarordnung ist nach den Empfehlungen der Ärztekammer für Oberösterreich erstellt. Sie können die bezahlte Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen und um Kostenrückerstattung ansuchen.

Rückerstattung der Kosten

... übernehmen wir auf Wunsch

ABRECHNUNG

Sie können in bar, mit Bankomatkarte oder mit Kreditkarte bezahlen.

KOSTENRÜCKERSTATTUNG

Einen Teil der Kosten bekommt man in der Regel über die eigene Krankenkasse rückerstattet. Jede Versicherung bietet ein Online-Portal oder eine Handy-App für die unbürokratische Übermittlung der Wahlarzt-Honorarnote ohne Postversand an.
Auf Wunsch übernehmen wir für unsere Patienten die Übermittlung kostenlos (WAH online).