Honorar, Verrechnung & Rückerstattung
Kosten
unsere Honorarordnung
Wir sind eine Wahlarztordination. Eine direkte Verrechnung mit Ihrem Krankenversicherungsträger ist nicht möglich. In Anschluss an die Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote, welche Sie in bar, mit Bankomatkarte oder Kreditkarte in der Ordination begleichen.
Unsere Honorarordnung ist nach den Empfehlungen der Ärztekammer für OÖ erstellt. Sie können die bezahlte Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen und um Kostenrückerstattung ansuchen.
Antrag auf Rückerstattung
... übernehmen wir auf Wunsch
ABRECHNUNG
Sie können in bar, mit Bankomatkarte oder mit Kreditkarte bezahlen.
KOSTENRÜCKERSTATTUNG
Einen Teil der Kosten bekommen Sie in der Regel über die eigene Krankenkasse rückerstattet.
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Übermittlung der Wahlarzt-Honorarnote mittels „WAHonline“.